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Das vorliegende Werk stellt in allgemeinverständlicher Sprache die Grundzüge des
rechtlichen Schutzes von Design dar. Es erläutert Grundkonzepte wie
Schutzbedürfnis, Schutzfähigkeit von Design, Schutzrechtserwerb, Schutzumfang,
Bearbeitungsbefugnisse, Nutzung durch Dritte, Verletzungsfolgen,
Verletzungsprozesse
Designer erbringen und nutzen täglich kreative Leistungen. Die gefällige
Produktgestaltung
erfordert zum Teil mutiges Querdenken, zum Teil die marktgerechte Umsetzung von
modischen
und kulturellen Trends. Für den Schöpfer einer Gestaltung stellt sich im
Schaffensprozess die
Frage, ob und inwieweit er fremde Gestaltungen nutzen darf und ab wann er selbst
in welchem
Umfang für seine Schöpfung Schutz beanspruchen kann.
Diese Fragen beantworten das Urheberrecht und das sog. Geschmacksmusterrecht
(Designrecht). Beide Rechtsmaterien ergänzen einander, unterscheiden sich aber
auch zum Teil grundlegend
hinsichtlich ihrer Schutzvoraussetzungen und hinsichtlich des
Schutzr-
echtserwerbs.
Das vorliegende Werk stellt in allgemeinverständlicher Sprache die Grundzüge des
rechtlichen Schutz von Design dar. Es erläutert Grundkonzepte wie
· Schutzbedürfnis: Welche Leistungen
schützt das Recht? Welches sind die tragenden
Gedanken
des Schutzes? Auf welche Besonderheiten kommt es für den rechtlichen
Schutz an?
· Schutzfähigkeit von Design: Wann ist
Design ein schutzfähiges Objekt nach dem
Urheberrechtsgesetz und nach dem Geschmacksmustergesetz. Welche Unterschiede
bestehen
zwischen beiden Materien?
· Schutzrechtserwerb: Wie erwirbt man
Rechte an Produktgestaltungen?
Welche Formalitäten sind hierzu erforderlich?
· Schutzumfang: Gegen welche
Nutzungshandlungen Dritter besteht ein rechtlicher
Schutz? Wie sieht dieser Schutz im einzelnen aus?
· Bearbeitungsbefugnisse: Welche
Befugnisse hat der Designer im Schaffensprozess?
· Ab wann benötigt er Lizenzen, um fremde
Leistungen verwerten zu dürfen?
· Nutzung durch Dritte: Wie ermöglicht
man die Nutzung einer Gestaltung durch Dritte
(Unternehmer, Designer)? Welche Besonderheiten gelten im
Arbeitsverhältnis?
· Verletzungsfolgen: Welche Rechte hat
der Designer im Falle der Verletzung seiner
Leistungen?
· Verletzungsprozesse: Welche
Besonderheiten bestehen in gerichtlichen Verfahren?
Der Autor, Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Richter am Oberlandesgericht Hamm,
ist Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht der Universität zu Köln,
Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln |