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Das neue Schul-Urheberrecht
Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom
Urheberrecht wissen sollten, von Prof. Dr. Stefan Haupt
Das Urheberrecht spielt auf Grund der Vernetzung der Schulen, des Internet
und der Nutzung neuer Technologien im Unterricht eine immer größere Rolle.
Deshalb wurden mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz die
gesetzlichen Ausnahmeregelungen für den Bildungsbereich neu gefasst und die
Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht
mit Wirkung ab 1. März 2018 erweitert.
Auf Grundlage des neuen Erlaubnistatbestands des § 60a Urheberrechtsgesetz
dürfen Werke geringen Umfangs und Bilder sowie Auszüge aus sonstigen Werken
der Literatur, der Musik und des Films (bis max. 15 % des Umfangs des Werks)
zur Veranschaulichung im Unterricht zustimmungsfrei genutzt werden.
Die urheberrechtlichen Themen im Schulalltag werden in der 3. Auflage auf
Basis der neuen Rechtslage an Hand von Beispielen sowie mit Fragen und
Antworten praxisgerecht und verständlich behandelt:
· Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien für den Unterricht
und für
Prüfungsaufgaben ¡V Kopieren und Scans, Download von Material aus dem
Internet,
TV-Aufzeichnungen
· Fragen zum Fotorecht
· Nutzung von Funk, Film und Fernsehen im Unterricht
· Einstellen von Unterrichtsmaterialen am Schulserver und auf Plattformen
für den Online-
Unterricht (Distance Learning)
· Musik im Unterricht / Schulveranstaltungen mit Musik
· Werkschaffen im Unterricht ¡V Filme, Hörspiele, Zeitungen
· Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen im Schulunterricht?
Der Anhang beinhaltet einen Auszug aus dem UrhG, die für die Schulen
maßgeblichen Gesamt vertrage, die Gesetzesmaterialien u. a.
Info-Flyer und
Bestellformular
Der Autor
Prof. Dr. Stefan Haupt ist Rechtsanwalt in Berlin und mehrfach als Autor und
Vortragender zum Urheberrecht, speziell zu Rechtsfragen im Bereich der
Schule, hervorgetreten. |